Unser Unternehmen hat ein internes Whistleblowing-System eingerichtet und nimmt Meldungen gemäß dem Gesetz Nr. 171/2023 Slg. über den Schutz von Hinweisgebern entgegen. Nachstehend finden Sie alle Meldungskanäle sowie eine Beschreibung, wie Sie Meldungen einreichen und verfolgen können. Nur die zuständige Person kann die eingegangene Meldung sehen. Alle bereitgestellten Informationen sind daher absolut sicher.
Zuständige Person: Jan Cina
Telefon: 603254333
E-Mail: jan.cina@devinn.cz
Diese Kontaktdaten werden nicht für den Empfang von Benachrichtigungen verwendet. Benachrichtigungen können über die unten aufgeführten Methoden erfolgen.
Gemäß dem Gesetz haben Sie die Möglichkeit, eine Meldung schriftlich, mündlich oder persönlich einzureichen.
Über das Meldeformular unter:
Benachrichtigungen können im Abschnitt " Benachrichtigungen prüfen" nachverfolgt werden, indem Sie den eindeutigen Schlüssel eingeben, den Sie nach dem Senden einer Benachrichtigung erhalten.
Unter [Ihre Rufnummer]. Wenn Sie einen Anruf tätigen, können Sie eine Sprachaufzeichnung aufzeichnen und durch Drücken des Rasters versenden. Sie erhalten dann in einer Textnachricht Anweisungen, wie Sie Ihre Benachrichtigung weiterverfolgen und mit der entsprechenden Person kommunizieren können.
an die zuständige Person innerhalb von 14 Tagen nach der Vereinbarung der oben genannten Kontakte. Die zuständige Person erstellt einen Bericht über diese Meldung.
Wenn Sie die Aufmerksamkeit auf dieses Verhalten lenken:
Die zuständige Person ist verpflichtet, die Daten der eingegangenen Meldungen elektronisch zu erfassen und die über das interne Meldesystem eingereichten Meldungen sowie die mit der Meldung zusammenhängenden Unterlagen fünf Jahre lang ab dem Datum des Eingangs der Meldung aufzubewahren. Bei Anmeldungen, die über das interne Meldesystem eingereicht wurden, hat nur die zuständige Person Zugang zu dem Register und den Unterlagen im Zusammenhang mit der Anmeldung sowie zu den gespeicherten Anmeldungen.
Sie können eine Meldung auch über das externe Meldesystem des Justizministeriums einreichen. Weitere Informationen, einschließlich eines Meldeformulars, finden Sie unter: https://oznamovatel.justice.cz/.
Der Verpflichtete schließt die Entgegennahme von Meldungen einer Person aus, die keine Arbeit oder ähnliche Tätigkeit für den Verpflichteten im Sinne von § 2 Absatz 3 Buchstaben a), b), h) oder i) des Whistleblowerschutzgesetzes ausübt.