WHISTLEBLOWER-SCHUTZ

Unser Unternehmen hat ein internes Whistleblowing-System eingerichtet und nimmt Meldungen gemäß dem Gesetz Nr. 171/2023 Slg. über den Schutz von Hinweisgebern entgegen. Nachstehend finden Sie alle Meldungskanäle sowie eine Beschreibung, wie Sie Meldungen einreichen und verfolgen können. Nur die zuständige Person kann die eingegangene Meldung sehen. Alle bereitgestellten Informationen sind daher absolut sicher.

Zuständige Person: Jan Cina

Telefon: 603254333

E-Mail: jan.cina@devinn.cz

Diese Kontaktdaten werden nicht für den Empfang von Benachrichtigungen verwendet. Benachrichtigungen können über die unten aufgeführten Methoden erfolgen.

Optionen für die Übermittlung von Meldungen

Gemäß dem Gesetz haben Sie die Möglichkeit, eine Meldung schriftlich, mündlich oder persönlich einzureichen.

1. schriftlich

Über das Meldeformular unter:

www.nntb.cz/c/5q62fjaw

Benachrichtigungen können im Abschnitt " Benachrichtigungen prüfen" nachverfolgt werden, indem Sie den eindeutigen Schlüssel eingeben, den Sie nach dem Senden einer Benachrichtigung erhalten.

2. mündlich

Unter [Ihre Rufnummer]. Wenn Sie einen Anruf tätigen, können Sie eine Sprachaufzeichnung aufzeichnen und durch Drücken des Rasters versenden. Sie erhalten dann in einer Textnachricht Anweisungen, wie Sie Ihre Benachrichtigung weiterverfolgen und mit der entsprechenden Person kommunizieren können.

3. Persönlich

an die zuständige Person innerhalb von 14 Tagen nach der Vereinbarung der oben genannten Kontakte. Die zuständige Person erstellt einen Bericht über diese Meldung.

Was versteht man unter einer Meldung im Sinne des Gesetzes?

Wenn Sie die Aufmerksamkeit auf dieses Verhalten lenken:

  1. den Tatbestand eines Verbrechens erfüllt,
  2. hat die Merkmale einer Ordnungswidrigkeit, für die das Gesetz ein Bußgeld festsetzt, dessen Obergrenze mindestens 100.000 CZK beträgt,
  3. gegen das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower Protection Act) verstößt, oder
  4. gegen eine andere gesetzliche Regelung oder eine Regelung der Europäischen Union in den im Gesetz genannten Bereichen (z.B. Finanzdienstleistungen, Körperschaftssteuer, Verbraucherschutz, Umweltschutz, etc.)

Schutz personenbezogener Daten

Die zuständige Person ist verpflichtet, die Daten der eingegangenen Meldungen elektronisch zu erfassen und die über das interne Meldesystem eingereichten Meldungen sowie die mit der Meldung zusammenhängenden Unterlagen fünf Jahre lang ab dem Datum des Eingangs der Meldung aufzubewahren. Bei Anmeldungen, die über das interne Meldesystem eingereicht wurden, hat nur die zuständige Person Zugang zu dem Register und den Unterlagen im Zusammenhang mit der Anmeldung sowie zu den gespeicherten Anmeldungen.

Externer Benachrichtigungskanal

Sie können eine Meldung auch über das externe Meldesystem des Justizministeriums einreichen. Weitere Informationen, einschließlich eines Meldeformulars, finden Sie unter: https://oznamovatel.justice.cz/.

Ausschluss

Der Verpflichtete schließt die Entgegennahme von Meldungen einer Person aus, die keine Arbeit oder ähnliche Tätigkeit für den Verpflichteten im Sinne von § 2 Absatz 3 Buchstaben a), b), h) oder i) des Whistleblowerschutzgesetzes ausübt.

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